Sonderumlage beschlossen: Rechnerisch 2.976 € für diese Wohnung
Originalstellen
Protokoll der Eigentümerversammlung vom 14.05.2026, Seite 4
Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Erhebung einer Sonderumlage in Höhe von 48.000 € für die Erneuerung der Dachentwässerung. Die Umlage wird nach Miteigentumsanteilen verteilt und ist in zwei gleichen Raten zum 01.12.2026 und zum 01.06.2027 fällig.
Teilungserklärung (Auszug), Seite 3
Sondereigentum Nr. 9: Wohnung im 2. Obergeschoss links nebst Kellerraum Nr. 7, verbunden mit einem Miteigentumsanteil von 62/1.000.
Einfach erklärt
Die Eigentümer sammeln zusätzlich 48.000 € ein, verteilt nach Miteigentumsanteilen. Wer die beiden Raten zahlt, Verkäufer oder Käufer, steht in keiner der Unterlagen.
Rückfrage an Makler oder Verkäufer
„Laut Protokoll vom 14.05.2026 (TOP 5) wurde eine Sonderumlage von 48.000 € beschlossen. Wer zahlt den Anteil dieser Wohnung – rechnerisch 2.976 € in zwei Raten zum 01.12.2026 und 01.06.2027 –, und wird das im Kaufvertrag geregelt?“